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Viele Eigentümer fragen sich, ob sie die Mieten für Wohnraum erhöhen können, und dabei bis zur Obergrenze gehen dürfen 
 
Es ist gesetzlich fetgelegt, daß die Mieten von Wohnraum in einem Zeitraum von 3 Jahren bis max. 20% steigen dürfen. Der Rahmen für Mieterhöhungen wird von der ortsüblichen Vergleichsmiete markiert. Das bedeutet aber auch :
 
Sie können bis zur Obergrenze gehen, selbst wenn sich diese aus einem Sachverständigen-Gutachten ergibt.
 
So urteilte der bundesgerichtshof (AZ VIII ZR 30/09). ein Mieter wollte sich auf einen Mitetlwert berufen, was der BGH aber nicht unterstützte.
 
Wir prüfen für Sie die Mietsituation Ihrer Immobilie. Gerne gleichen wir für Sie ab, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihr Miet(zins)niveau zu optimieren.
 


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